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   BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15   

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https://dejure.org/2016,5398
BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15 (https://dejure.org/2016,5398)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - 3 StR 513/15 (https://dejure.org/2016,5398)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15 (https://dejure.org/2016,5398)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 1 Nr 1 BtMG, § 31 S 2 BtMG, § 31 S 3 BtMG, § 27 StGB, § 46 Abs 3 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Aufklärungshilfe in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 31 Satz 3 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB, § 31 Satz 1 und 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Strafausspruchs i.R. einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Aufklärungshilfe in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Strafausspruchs i.R. einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 31 S. 1 Nr. 1
    Revisionsrechtliche Nachprüfung des Strafausspruchs i.R. einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    BTM-Strafrecht: Zur Strafmilderung wegen Aufklärungsbemühungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - erst in der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 143
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15
    In diesen Fällen können - was die Strafkammer im Grundsatz ebenfalls nicht verkannt hat - eine Aufklärungshilfe oder jedenfalls dahingehende Bemühungen im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sein (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 31 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Zwar sind bei der Ermessensentscheidung nach § 31 Satz 1 BtMG - ebenso wie bei der Milderungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 5 StR 84/10, NStZ-RR 2010, 305, 306 mwN) - gemäß § 31 Satz 3 BtMG in Verbindung mit § 46b Abs. 2 Nr. 2 StGB alle strafzumessungsrelevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12, StV 2013, 629, 630; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rn. 1057; Körner/Patzak/Volkmer aaO Rn. 66 ff.), so dass auch eine verspätete Aufklärungshilfe oder nicht unter § 31 Satz 1 BtMG fallende Aufklärungsbemühungen des Täters berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;

    Die Strafkammer war insbesondere nicht gehindert, die Angaben des Angeklagten zu seinem Betäubungsmittellieferanten und seine Bemühungen um die Aufklärung weiterer Straftaten strafmildernd zu berücksichtigen, auch wenn kein Aufklärungserfolg im Sinne von § 31 BtMG bzw. § 46b StGB festgestellt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, NStZ 2016, 525; vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15

    Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft

    Das Landgericht hat nicht bedacht und in die Abwägung mit den von ihm aufgeführten Strafschärfungsgründen eingestellt, dass eine erfolgreiche Aufklärungshilfe oder auch nur ein ernsthaftes Aufklärungsbemühen auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 31 BtMG, § 46b Abs. 1 StGB ein bestimmender Strafmilderungsgrund sein kann (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

    Schließlich hat auch die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu Recht zugunsten des Angeklagten Berücksichtigung gefunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12, NStZ 2013, 50, und vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    jedenfalls vor Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 46b Abs. 3 StGB i.V.m. § 207 StPO, so dass seine Bemühungen jedenfalls nach § 46 Abs. 2 S. 2 StGB im Rahmen seines Nachtatverhaltens zu seinen Gunsten zu honorieren sind (BGH 56 191, BGH NStZ 16, 525, BGH NStZ-RR 16, 143, Fischer StGB § 46b Rn. 24).
  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 299/22

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs wegen Nichtberücksichtigung von

    c) Selbst wenn das Landgericht die Voraussetzungen dieser Normen nicht angenommen oder dem Angeklagten im Rahmen seiner Ermessensentscheidung eine Strafrahmenmilderung versagt hätte, wären die für die behördlichen Ermittlungen hilfreichen "Angaben zur England-Fahrt" jedenfalls im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB zu berücksichtigen gewesen (vgl. für präkludierte Aufklärungshilfen BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).
  • LG Krefeld, 19.08.2020 - 22 KLs 15/20
    Zudem hat der Angeklagte Aufklärungshilfe geleistet, was im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15 -, Rn. 3, juris).
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